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© Dr. Thomas Baumann 10/2023

    XML-Zahlungsverkehr -> SEPA SDD

SEPA Lastschriften (SEPA SDD)

Die in Deutschland genutzten SEPA-Lastschriftformate basieren jeweils auf den Vorgaben des European Payments Council (EPC) in den Rulebooks  SEPA SDD Core bzw. B2B. (siehe Newsletter und Links). Es ist zu beachten, dass in den jeweils aktuellsten Rulebooks bereits weiterentwickelte XML-Strukturen enthalten sein können (zu erkennen am jeweiligen namespace), die jedoch in Deutschland nicht von allen Kreditinstituten verarbeitet werden können.

In Deutschland gelten aktuell die Spezifikationen der Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen EBICS, Version 3.6, seit November 2022. Am 19.11.2023 tritt die Folgeversion 3.7 in Kraft, mit der die Umstellung auf die ISO-Version 2019 erfolgt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich 2020 auf die Abkündigung früherer Versionen verständigt. So werden alte Formate bis spätestens 2022 nicht mehr akzeptiert. Details dazu finden Sie unter der SEPA LifeCycle-Übersicht der DK.

Ab 2023 erfolgt die Umstellung auf das Format pain.008.001.08, das dem 2019er Format ISO20022 entspricht. Somit müssen Banken und Kunden die Schnittstellen entsprechend anpassen und Softwarehäuser die Anwenderprogramme updaten. Details dazu finden Sie u.a. in meinen Newsletter 03/2023 und 10/2023.

Im Rahmen der Verschärfung der Vorgaben für Kreditinstitute zur Verhinderung von Geldwäsche sind bei Lastschriften, bei denen die Kontoverbindung des Debitors in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR liegt, die Daten zur Adresse des Debitors zwingend mit anzugeben. Es ist absehbar, dass diese Regelung ausgeweitet wird, z.B. auch in Verbindung mit den Auswirkungen des Brexit. Dazu Details in meinem Newsletter März/2019.

Darüber hinaus führen die verschiedenen Kreditinstitute bzw. Institutsgruppen unterschiedliche inhaltliche Prüfungen aus. Auch der Umgang mit SEPA B2B-Mandaten und Zusatzservices, wie z.B. die Beauftragung von White oder Black Lists wird bankspezifisch sehr unterschiedlich gehandhabt.