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XML-basierte Zahlungsverkehrsformate setzen neue Standards und versprechen Universalität
Seit 1. August 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Raum nach den neuen Vorgaben des European Payments Council (EPC), die für die mit dem Beitritt von Andorra und dem Heiligen Stuhl inzwischen 36 SEPA-Länder gelten, abzuwickeln.
Gegenüber den Implementation Guides des EPC gelten in vielen Ländern des SEPA-Raums angepasste Detailregelungen. Einige Länder, z.B. die Schweiz, referenzieren auch auf ISO-Formate. Zum 19. November 2023 ändern sich die Formate für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften erneut. Somit müssen Banken und Kunden die Schnittstellen entsprechend anpassen und Softwarehäuser die Anwenderprogramme updaten. Details dazu finden Sie in meinen Zahlungsverkehrs-Newslettern 03/2023 bzw. 10/2023.
Die Schnittstellen und Dienstleistungen der Kreditwirtschaft im Zusammenhang mit SEPA unterscheiden sich zwischen den Kreditinstituten erheblich. Das betrifft insbesondere z.B.:
die Tiefe der Datenprüfung,
den Ausweis der Buchungstexte und die Befüllung der Felder im MT940 oder camt,
die Ausführung von Zahlungen an nationalen Bankfeiertagen, die gemäß SEPA-Vorgaben Buchungstage sein müssen,
die Valutierung von Zahlungen,
die cut-off-Zeiten,
Softwarehäuser und Anwender erhalten Unterstützung u.a. bei der Anpassung der Schnittstellen auf die jährlichen Änderungen im Zusammenhang mit den Vorgaben der Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen der Deutschen Kreditwirtschaft, aktuell liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Umstellung auf die 2019er Variante der Zahlungsdateien.
Außerdem finden Sie laufend aktualisierte Links und Newsletter, die Sie in Ihren Zahlungsverkehrs-Projekten unterstützen.